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Aus dem Ordnungsamt

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet.

Straßensperrungen

Baumaßnahme Bahnanlagen Karlsgasse/Buttergrund

Aufgrund von Arbeiten am Bahnübergang ist die Hintere Karlsgasse vom 24.03. bis 01.04.2025 voll gesperrt.
Die Haltestellen „Hintere Karlsgasse“ und „Gasthof“ werden in diesem Zeitraum nicht bedient. Fahrgäste und Schüler müssen während dieser Zeit bitte die Haltestelle „Hauptstraße“ nutzen.

Sirenenwarnsignale

Bei Katastrophen, sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen ist die zeitnahe Warnung und Information der Bevölkerung von großer Bedeutung. Es ist sehr wichtig, dass sich die Bürger mit den Sirenensignalen und den erwarteten Verhaltensweisen vertraut machen, damit im Ereignisfall auch die erhoffte Warnwirkung eintritt. Die Bürger werden gebeten, das Merkblatt zur Kenntnis zu nehmen, damit im Ereignisfall die erhoffte Warnwirkung eintritt.

 Reinigungspflicht der Gehwege
    
Wir möchten Sie an etwas Wichtiges erinnern, die Reinigungspflicht für den Gehweg vor Ihrem Grundstück. Für ein gepflegtes Stadtbild spielt die Straßenreinigung eine wesentliche Rolle. Sie dient neben hygienischen Aspekten auch der Sicherheit. Die Reinigung sowie die Winterwartung der Gehwege wurden auf die Anlieger der an sie angrenzenden Grundstücke übertragen. Hierzu zählen u.a. Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte. Die Reinigung umfasst die Gehwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen. Schmutz, Unrat, Laub, Unkraut, Wildwuchs u. ä. - siehe Grafik! - müssen, unabhängig vom etwaigen Verursacher, vom Anlieger (Reinigungspflichtigen) entfernt oder aufgenommen werden und einer geordneten Entsorgung zugeführt werden. Die Reinigungsmaßnahmen sind unaufgefordert durchzuführen und regelmäßig zu wiederholen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Katastrophenschutz - Eigenvorsorge

Schutz und Handlungsmöglichkeiten in Not- oder Extremsituationen sind ein Thema, das im Moment große Aufmerksamkeit genießt. Es muss nicht der gefürchtete Blackout sein, auch andere Gründe wie Naturereignisse oder Schäden an Versorgungsinfrastruktur können dazu führen, dass eine Situation eintritt, die das gewohnte Leben stark beeinträchtigt. Wir möchten informieren, dass die Stadt an einem Katastrophenschutzplan arbeitet, der ein Gerüst für Abläufe, Handlungsbedarfe, Partnerkoordination und notwendige Vorsorgemaßnahmen darstellen wird.

Dennoch möchten wir an alle Einwohner den Hinweis geben, dass auch Eigenvorsorge unabdingbar ist. Der beste Plan kann keine Kapazitäten aus dem Hut zaubern, die bereits anderweitig gebunden sind, Hilfskräfte können nicht überall sein. Sie sollten in der Lage sein, sich - eine gewisse Zeit - selbst zu helfen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat dazu einen Ratgeber herausgegeben, den wir allen ans Herz legen wollen. In gedruckter Form ist er aktuell vergriffen, mit einem Nachdruck ist zu rechnen. Allgemeine Informationen zum Thema Vorsorge und Warnungen finden Sie hier.

Parken Alter Acker

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass im Wohngebiet Alter Acker das Parken nur auf ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt ist. Insbesondere die Besucher der Tierarztpraxis mögen sich hier bitte angesprochen fühlen!

Verunreinigungen durch Hundekot

Bei der Stadtverwaltung gehen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen ein. Diese Verunreinigungen bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 5 unserer Polizeiverordnung es den Haltern und Führern von Tieren untersagt ist, Flächen durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen. Dennoch abgelegter Tierkot ist vom Führer des Tieres unverzüglich zu beseitigen! Sollten Verstöße vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden, kann dies mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 EUR geahndet werden!

Wir appellieren an die Vernunft, denn wir wollen unser Adorf schön halten.

Mikrozensus

Seit Januar wird deutschlandweit der Mikrozensus, die "kleine Volkszählung" durchgeführt. 20.000 Haushalte wurden für Befragungen zu verschiedensten Lebenssituationen ausgewählt. Als ausgewählter Haushalt ist man zur Teilnahme verpflichtet. Sie erkennen die Seriosität der Befragung daran:

  • Die Befragung wird den Haushalten schriftlich vom Statistischen Landesamt Sachsen angekündigt.
  • Für die ausschließlich telefonische Befragung wird um Rückruf gebeten und ein konkreter Termin vereinbart. Ungebetene Anrufe gibt es nicht!
  • Auf Wunsch besteht die Alternative zur Online-Befragung bzw. Ausfüllen des Begragungsbogens in Papierform.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Baumfällungen

Das Fällen von Bäumen ist generell nur im Zeitraum vom 01.10. bis 28.02. gestattet. Dennoch brauchen Sie dafür in sehr vielen Fällen eine Genehmigung des Ordnungsamtes! Grundsätzlich darf ein gesunder Baum nicht gefällt werden. Wir möchten Sie daher über die Gehölzschutzsatzung der Stadt Adorf/Vogtl. informieren. Auf Grund der Gehölzschutzsatzung und des Bundesnaturschutzgesetzes kann die Stadt Adorf/Vogtl. Ausnahmen und Befreiungen erlassen. In diesem Fall ist regelmäßig davon auszugehen, dass Ersatzpflanzungen angeordnet werden. Bestimmte Baumarten sind von der Gehölzschutzsatzung ausgeschlossen, so dass eine Fällung (von kranken Bäumen) keiner Genehmigung bedarf. Welche Baumarten genau davon betroffen sind, erfahren Sie im Ordnungsamt (037423 575-24) oder können Sie in der Gehölzschutzsatzung nachlesen.

Öffentliche Gefahrensituationen - Was ist im Ernstfall zu tun?

Sie sollten mit den unten erläuterten Sirenensignale vertraut sein. Im Ernstfall sollten sich Bürgerinnen und Bürger außerdem an folgende Hinweise halten:

  1. Rundfunkgeräte einschalten – Vogtlandradio informiert alle 5 Minuten über die Gefahrensituation
  2. Warn-Apps prüfen (NINA)
  3. Die Anweisungen der Behörden genau befolgen
  4. Nachbarn oder Personen auf der Straße informieren
  5. Älteren und behinderten Menschen helfen.
  6. Nur telefonieren, wenn es nötig ist, um die Telefonnetze nicht zu überlasten.
  7. Dem Schadensgebiet stets fernbleiben, um die dortigen Maßnahmen nicht zu behindern.

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht erlaubt!

In Sachsen ist die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen in der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen (Pflanzenabfallverordnung – PflanzAbfV) vom 25.09.1994 geregelt. Danach sind Garten- und Pflanzenabfälle hauptsächlich zu verwerten. Eine Entsorgung durch Verbrennung ist grundsätzlich verboten.

Bisher beriefen sich viele Grundstücks- und Gartenbesitzer auf eine allgemeine Ausnahmeregelung in den Monaten Oktober und April. Das Landratsamt stellte vor geraumer Zeit klar, dass dies nicht (mehr) möglich ist, da die in der Entsorgungssatzung angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten genutzt werden können und dies auch zumutbar sei. Allerdings gibt es aktuell große Diskussionen um die künftige Grüngutentsorgung, da nach der ab 2019 geltenden Satzung die bisher zwei Mal jährliche Grüngutentsorgung wohl nicht mehr angeboten, sondern auf die Biotonne verwiesen wird. Hierzu können wir als Stadt jedoch keine näheren Auskünfte geben.

Sind jedoch Eigenkompostierung oder die Entsorgung über (auch private) Entsorger nicht möglich oder nicht zumutbar, kann das Landratsamt Vogtlandkreis auf Antrag im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen, die in Form eines kostenpflichtigen Bescheides erstellt werden, erteilen. Besteht der Verdacht, dass Pflanzen oder Pflanzenteile mit gefährlichen Pflanzenkrankheiten (z.B. Feuerbrand) befallen sind, entscheidet das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.

Illegale Hausmüllentsorgung

Die Entsorgung von Hausmüll in unseren öffentlichen Papierkörben ist - wie eigentlich jeder weiß - nicht erlaubt und nicht nur zu verurteilen, weil sie eine Ordnungswidrigkeit darstellt und einer ordnungsgemäßen Müllentsorgung nicht entspricht. Wir stellen fest, dass viele der öffentlichen Papierkörbe bereits einen Tag nach der Stadtreinigung wieder bis oben hin gefüllt sind mit Hausmüll. Die schlimmste Begleiterscheinung hierbei ist das Erscheinungsbild, das für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dadurch entsteht. Wollen wir nicht in einer schönen und gepflegten Stadt leben? Die Verantwortlichen sollten sich einfach nur schämen!

Wir bitten Sie dringend, diese Handlungsweise im Ordnungsamt konkret zur Anzeige zu bringen und nicht durch Wegsehen zu unterstützen. Solche Bilder braucht niemand!

Freilaufflächen für Hunde

Auf folgenden Wiesen können Sie Ihren Hund frei laufen lassen:

  • Neubaugebiet Schillerstraße, Freifläche oberhalb des Bolzplatzes (hinter Oberlandküche)
  • Blockhauswiese (Hummelbergsiedlung)

Auf die Freilaufflächen wird explizit durch ein Schild hingewiesen.