Skip to content

2. Entwurf des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung 

2. Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP)
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 den 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes (Stand 30.11.2023 geä. 04.03.2024) gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Im Flächennutzungsplan wird für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt. Der integrierte Landschaftsplan bildet dabei den derzeitigen Zustand von Natur und Landschaft ab, formuliert Umweltschutzziele und ist wesentliche Beschreibungsgrundlage des Umweltberichtes. Im Umweltbericht werden voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet. In Steckbriefen werden untersuchungsrelevante Flächen Einzeln oder zusammengefasst beschrieben und bewertet.

Der Flächennutzungsplan entfaltet als vorbereitender Bauleitplan gegenüber dem einzelnen Bürger keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht. Er bringt aber die interne Selbstbindung der Gemeinde zum Ausdruck.

Die Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung der Entwurfsunterlagen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, bestehend aus Planteil (Stand 04.03.2024), textliche Begründung, einschl. Umweltbericht, mit allen zugehörigen Anlagen (Stand 30.11.2023), dem Landschaftsplan mit Anlagen (Stand 16.11.2023) und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

21.03.2024 bis einschl. 24.04.2024

in der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., 08626 Adorf/Vogtl, Markt 1, im Rathaus, vor dem Sekretariat des Bürgermeisters (Bitte neben der Eingangstür bei Sekretariat klingeln!) während folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt:

Montag           9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag   9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Aufgrund von Bauarbeiten in der Stadtverwaltung, Bauamt, Markt 3 wird zur Wahrnehmung der Einsichtnahme eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 037423/57534 (Stadtbauamt/Stadtplanung) empfohlen.

Die Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden im oben genannten Zeitraum auf der offiziellen Internetseite der Adorf/Vogtl. unter www.adorf-vogtland.de unter der Rubrik Aktuelles / Flächennutzungsplan eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/adorf-vogtland/beteiligung/themen/1039699

 zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt, Markt 3, 08626 Adorf/Vogtl. abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an heike.windisch@adorf-vogtland.de Betreff: Stellungnahme Flächennutzungsplan eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des FNP nicht von Bedeutung ist.

Als umweltbezogene Information ist der Umweltbericht als selbstständiger Teil der Begründung verfügbar. Er beinhaltet die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten/Lebensraum, Landschaftsbild/Erholungseignung, Mensch, Kultur-/​Sachgüter, Gesamteinschätzung der Umweltverträglichkeit / Umweltaus-wirkungen, mögliche Alternativen und Vorschläge zur Kompensation des Eingriffs. Externe Fachgutachten wurden nicht eigens für den Flächennutzungsplan erstellt.

Folgende Arten umweltbezogenen Informationen sind im Umweltbericht und im Landschaftsplan (alle Themen) sowie in den Stellungnahmen (wie vermerkt) verfügbar:

  1. Boden: Flächeninanspruchnahme und Bauflächenentwicklung [1, 2, 3], Altlasten [1, 3], Baugrundverhältnisse [6, 8], Hohlraumgebiete und Bodenschätze [5, 8]
  2. Wasser: Hochwasserschutz [1, 2, 8], Gewässerbewertung und -bewirtschaftung [1, 3], Trink-/Heilwasserschutzgebiete [3, 8]
  3. Klima/Luft: erneuerbare Energien [1, 2]
  4. Arten/Lebensraum: Auswirkungen auf Schutzgebiete, Biotope/Biotopverbünde und Artenvielfalt [1, 2, 3, 4, 15], Beanspruchung natürlicher Lebensräume zu Siedlungszwecken [1, 2, 3, 15], mögliche Alternativen oder Kompensationsmaßnahmen [2]
  5. Landschaftsbild/Erholungseignung: Landschaftsschutzgebiete [1, 2, 3], Auswirkungen auf Landschaftsbild und Erholungsfunktion [1, 2, 3, 15], Wald und Landwirtschaft [3, 15]
  6. Mensch: Lärmimmissionen [3], natürliche Radioaktivität [8], Erdbebenzone [8], nachhaltige Mobilität [2, 3]
  7. Kultur-/​Sachgüter: Auswirkungen auf Kulturdenkmale und archäologische Denkmale [3, 6]

Nach Einschätzung der Stadt werden folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ebenfalls ausgelegt:

  • Stellungnahme [1] Landesdirektion Sachsen (AZ C34-2417/512/1) vom 21.01.2016
    betrachtete Schutzgüter: Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luft, Arten/Lebensraum, Landschaftsbild/Erholungseignung
  • Stellungnahme [2] Planungsverband Region Chemnitz vom 11.12.2015 und 18.01.2016
    betrachtete Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten/Lebensraum, Landschaftsbild/Erholungseignung
  • Stellungnahme [3] Landratsamt Vogtlandkreis (AZ 651.1100-231) vom 21.01.2016
    betrachtete Schutzgüter: Boden, Wasser, Arten/Lebensraum, Landschaftsbild/Erholungseignung, Mensch, Kultur-/​Sachgüter
  • Stellungnahme [4] Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen (AZ 4.11-3911/200/70-2014) vom 27.11.2014 und (AZ 4.11-3911/200/70-2016) vom 26.01.2016
    betrachtetes Schutzgut: Arten/Lebensraum
  • Stellungnahme [5] Sächsisches Oberbergamt (AZ 31-4772-01/2015/1782) vom 13.01.2016
    betrachtetes Schutzgut: Boden
  • Stellungnahme [6] Landesamt für Archäologie Sachsen (AZ II-0513.21/2422/2015) vom 07.12.2015 und (AZ II-0513.21/1033/2016) vom 12.01.2016
    betrachtete Schutzgüter: Boden, Kultur-/Sachgüter
  • Stellungnahme [8] Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (AZ 21-3016.30/139/21) vom 20.01.2016
    betrachtete Schutzgüter: Boden, Wasser, Mensch
  • Stellungnahme [15] NABU Regionalverband Elstertal (AZ NABU-SN-LGS-2015.23760) vom 25.01.2016
    betrachtete Schutzgüter: Arten/Lebensraum, Landschafts-bild/Erholungseignung

Für das Verfahren des Flächennutzungsplans wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB sowie die Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Adorf/Vogtl., 04.03.2024

Rico Schmidt
Bürgermeister