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Bebauungsplan Solarenergiefeld

Ortsübliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Solarenergiefeld Adorf“ der Stadt Adorf/Vogtl.

Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. beschloss in der Sitzung am 26.09.2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarenergiefeld Adorf“.

Der Geltungsbereich umfasst auf einer Fläche von ca. 15,4 ha die Flurstücke 1667, 1668, 1669/1, 1669/2, 1669/3, 1671, 1672, 1673, 1721, 1722, 1723, 1724, 1725, 1726, 1727, 1733, 1737/b, 1738, 1740, T.v. 1741/1, 1742/3, T.v. 1742/8, 1762 und T.v. 1766 Gemarkung Adorf.

Das Plangebiet befindet sich im Umfeld der Betriebsgebäude der Agrargenossenschaft Oberes Vogtland e.G.. Die Fläche befindet sich im Außenbereich, so dass die weitere räumliche Einordnung über die Straßen im weiteren Umfeld erfolgt. Die Markneukirchner Straße befindet sich südlich, die Sorger Straße östlich und der Hermsgrüner Weg westlich des Plangebietes. Die Sorger Straße stellt die Zufahrtsstraße zur Paracelsus Klinik Adorf dar, welches sich nordöstlich des Plangebietes befindet.

Der Beschluss über die Einleitung des Satzungsverfahrens wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Im Rahmen der Energiewende soll der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien und die import-unabhängige Energieversorgung weiter voranzubringen.

Auf einer landwirtschaftlichen Fläche westlich der Ortslage von Adorf soll ein Solarpark als Photovoltaik-Freiflächenanlage entstehen.

Damit das Vorhaben der Photovoltaik-Freiflächenanlage realisiert werden kann, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im regulären Verfahren, einschl. Umweltprüfung, Umweltbericht sowie einer abschließenden zusammenfassenden Erklärung erforderlich, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür schafft.

Im Vorfeld wurde bereits ein Termin im Landratsamt Vogtlandkreis mit Vertretern des Sachgebietes Bauplanung sowie der Umwelt- und Forstbehörde (ein sogenannter Scoping-Termin) durchgeführt. In diesem wurde festgelegt, welche umweltbezogenen Unterlagen benötigt werden und welche Einschränkungen bereits vorliegen. Auf dieser Grundlage entstand der vorliegende Geltungsbereich.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).

Zu diesem Zweck liegt die Kurzbegründung in der Zeit vom 17.11.2022 bis einschließlich 01.12.2022 in der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Bauamt, Markt 3, 2.OG in 08626 Adorf/Vogtl., während folgender Sprechzeiten öffentlich aus:

Montag                      9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag                   9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch                 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag              9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Stellungnahmen können auch per E-Mail an heike.windisch@adorf-vogtland.de, Betreff: Solarenergiefeld eingereicht werden.

Sollte es während der Auslegungszeit aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 037423 / 575-34 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist (vom 09.11.2022 bzw. vom 17.11.2022 bis einschließlich 01.12.2022) gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB in das Internet eingestellt und können auf dem Internetportal der Stadt Adorf/Vogtl. unter www.adorf-vogtland.de unter Aktuelles sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 i.V.m. §4a Abs. 2 BauGB sowie die Nachbarkommunen nach §2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Abbildung: Lageplan mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarenergiefeld Adorf“, genordet, ohne Maßstab

Abbildung: Lageplan mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarenergiefeld Adorf“, genordet, ohne Maßstab

Adorf/Vogtl. 27.10.2022


Rico Schmidt
Bürgermeister

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08626 Adorf/Vogtl.
Tel: 037423 / 575-0
Fax: 037423 / 575-36
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