Heute vor 185 Jahren ...
... am 30. Januar 1840 nahm das Königliche Gericht zu Adorf seine Tätigkeit auf.
Damit ging nicht nur die bestehende Gerichtsbarkeit der Stadt Adorf auf den sächsischen Staat über, sondern auch sämtliche bis dahin eigenständige Gerichtsbarkeiten der herrschaftlichen Güter der Umgegend, insbesondere die des Rittergutes Jugelsburg.
Zweieinhalb Jahre später, im November 1842, kaufte das Land Sachsen für 1.500 Taler das Gelände, auf dem vor dem Brand von 1768 das Rathaus gestanden hatte, das danach aber unbebaut geblieben war. Hier sollte das neue Amtsgerichtsgebäude entstehen, welches dann 1846 in seiner heutigen Gestalt errichtet worden ist. Bevor es allerdings soweit war, war das Königliche Gericht provisorisch im Hause einer Witwe Jacob untergebracht. Alles spricht dafür, dass dies das später abgebrannte Haus am Platze des ehemaligen "Kaffee Jacob" war.
Ab 1847 war das gesamte obere Vogtland dem Königlichen Gericht zu Adorf unterstellt, das seit 1856 die Bezeichnung "Gerichtsamt Adorf" führte. Erst ab 1879 führte es die Bezeichnung "Amtsgericht Adorf".
In den Nachkriegsjahren (1945-1947) war in dem Gebäude die sowjetische Militärkommandatur untergebracht. Heute beherbergt es, geprägt durch die Jahrzehnte lange Nutzung als "Poliklinik" und "Ambulanz" zu DDR-Zeiten, Arzt- und Physiotherapiepraxen.
(Quelle: Johannes Lenk "Adorf im Vogtland" und Jubiläumsausgabe "100 Jahre Adorfer Zeitung", 1934)
Im April 2017 erwarb die Stadt das Gebäude, um sich die Verfügungsgewalt über dieses wichtige Haus am Markt zu sichern. Nach den Plänen der Stadt soll das Haus auch künftig eine große Rolle bei der ärztlichen Versorgung in Adorf spielen. Das Gebäude wurde an einen Investor verkauft, der im Januar 2025 mit der Sanierung begann. Es sollen Wohnungen entstehen. Die Praxisräume im Erdgeschoss verbleiben im Eigentum der Stadt, um hier die Einrichtung einer Arztpraxis weiterhin zu ermöglichen.